Ist das [RW] ein schlag ins gesicht, für das urheberrecht und künstler?

  • Das ist der Hammer... Musiker haben auch Probleme mit KI-Musik.

    Ich verstehe die Richter nicht .

    Hohe Zahlen bei der Editierungsanzeige zeigen nicht, dass ich permanent meine Meinung ändern würde. Ich habe nur Probleme Rechtschreib- und Grammatikfehler zu tolerieren und korrigiere diese daher, wenn ich sie sehe. Dennoch kann auch ich Tippfehler übersehen. In diesem Fall bitte ich um Nachsicht.

  • Ein Bericht zu den Bild hatte ich schon mal gesehen.

    Es müssen wohl bestimmt Sachen erfüllt sein (in der Beschreibung für die KI, das es als "neues Bild" gilt.

    Schau mir das aber später noch mal auf den PC an auf den Handy ist es mir zu klein

  • Die Hundebilder beim Eintauchen ins Wasser sind super … Ich habe ein ganzes Buch voll davon.

    Ich finde es extrem schade, daß man jetzt anscheinend legal geniale Ideen einfach abkupfern und damit dem Erfinder Geld klauen kann.

  • rung reicht, um als eigenständiges werk zu gelten oder habe ich mich irgendwo verlesen?

    Nein, die Begründung ist laut Urteil eine andere.

    Das Gericht hat sich damit beschäftigt, ob durch die KI-Kopie urheberrechtlich zu schützende Bildelemente kopiert wurden. Dabei wird erklärt, dass damit nicht das Motiv an sich (Hund und Spielzeug) sondern Aspekte wie Pespektive, Belichtung, Kontrast, Tiefenschärfe und Bildausschnitt) gemeint sind.

    Und das Gericht ist zu der Auffassung gelangt, dass die Nutzung des Motivs keine Urheberrechte verletzt, auch weil der Hund durch die KI anders dargestellt wird.


    Es geht nicht um die Frage, wie viel verändert wurde, sondern darum, ob künstlerische und schützbare Aspekte kopiert wurden, ob das KI Bild damit selbst wiederum ein eigenes Werk darstellt und wie man menschliche Kreativität dabei herausstellen kann.

    Ein Prompt allein macht also aus niemandem einen Künstler. Und ein Motiv neu abzufotografieren, ist nur Ideenklau, kein Verstoß gegen die Urheberrechte. (Sonst dürfte ja niemand mehr Unterwasser-Fotos von Hunden machen...)


    Zudem konnte die Klägerin ihre Rechtsperspektive, die Behauptung, die KI-Kopie sei ein eigenständiges Werk, nicht ausreichend belegen, da zu keinem Zeitpunkt im Prozess klar war, welche Prompts genutzt wurden, um "menschliche Kreativität " einfließen zu lassen.

    Und dann ist es "Im Zweifel für den Angeklagten"

  • Ich finde es extrem schade, daß man jetzt anscheinend legal geniale Ideen einfach abkupfern und damit dem Erfinder Geld klauen kann.

    Ideen waren noch nie geschützt. Konzepte anscheinend auch nicht.

    Was sich geändert hat, das der aufwand eine abgeänderte kopie zu erstellen, so niedrig geworden ist, das es kein grund mehr ist, es nicht zu machen.

    Ich hoffe, das dass urheberrecht in nicht all zu ferner zukunft, anständig refomiert wird!

    Bisher waren konzepte anscheinend nur dadurch geschützt, das es den aufwand nicht wert war, einen klon zu erstellen.


    Yuna

    Dankeschön

  • Caniformia Danke für die Erläuterung. So detailliert habe ich über diese Sache bisher noch nicht nachgedacht. Bin selbst kein "Ersteller" sondern nur Konsument, da hatte ich bisher wenig Berührungspunkte.

  • Im Grunde müsste man ja direkt bei der KI ansetzen. Also dass von sämtlichen der KI zugeführten Texten und Bildern der Urheber sein Einverständnis geben muss. Ob sowas realisierbar und praktisch ist, ist fraglich.

  • Im Grunde müsste man ja direkt bei der KI ansetzen. Also dass von sämtlichen der KI zugeführten Texten und Bildern der Urheber sein Einverständnis geben muss. Ob sowas realisierbar und praktisch ist, ist fraglich.

    Dann gibt es immer noch genug gemeinfreie werke, zum trainieren der ki und es ist dann trozdem möglich, einen schlechten klon zu erstellen!

  • Andersherum gefragt? Was war denn bisher bei anderen Künstlern das geschützte Bildelement?

    Nicht das Motiv oder?

    Kommt drauf an,... wiedererkennbare characktere, könnten geschützt sein, wenn die eins zu eins übernommen werden, aber nicht, wenn man sie genügend abändert und sie dann immrr noch erkennbar sind. Zusätzlich könnten sie durch z.b. eingetragene markenrechte geschützt sein, die aber viel geld kosten.

    Meines wissens nach, ist der gesammteindruck eines werkes geschützt, aber nicht z.b. funktionen oder stile. Wenn man es neu komponiert bzw. Kombiniert, kann daraus ein neues werk entstehen.

    Dann kommt es noch auf dein ziel-genre an, weil bei z.b. parodyn und satiere, größere überschneidungen und dergleichen erlaubt sind, um anspielungen zu ermöglichen.


    Das ist allerdings nur mein leihenhafter blick, auf einen wikipediaeintrag, den ich vor ein paar jahren gelesen habe.

  • Im Grunde müsste man ja direkt bei der KI ansetzen. Also dass von sämtlichen der KI zugeführten Texten und Bildern der Urheber sein Einverständnis geben muss. Ob sowas realisierbar und praktisch ist, ist fraglich.

    Die meisten KI-Unternehmen sitzen aktuell in einem hochkorrupten Land, wo eine Milliardärsgang willkürlich regiert. Daher - keine Chance, die machen weiter, was sie wollen.

  • Die meisten KI-Unternehmen sitzen aktuell in einem hochkorrupten Land, wo eine Milliardärsgang willkürlich regiert. Daher - keine Chance, die machen weiter, was sie wollen.

    Man könnte, höchstens die seiten als illegal einstufen, wenn sie sich nicht an die regeln halten,...

    1. Wenn sie gegen richtlinien der EU verstoßen, müssen sie strafe zahlen.
    2. Wenn sie die strafe nicht zahlen oder so weiter machen, dürfen sie ihre seite für europa nicht mehr zugänglich machen.
    3. Wenn das nicht funktioniert, müssen sie seitens der suchmaschienen und dergleichen, unzgänglich gemacht werden.

    Das problem wäre, das die EU nachteile befürchten könnte, wenn es in der EU nicht mehr nutzen kann, aber man auch nicht, damit erstellte produkte boykottieren kann, was zweifelsohne dazu führen könnte, das sie diesen schtitt nur gehen, wenn sie sich in der position sehen, die forderung umzusetzen und strafen, sowie boykott und verbot, lediglich drohungen, bleiben.

  • Wenn die EU das umsetzen würde, gäbe es direkt 100% Zölle auf Alles.

    Nicht wenn sie klein beigeben und mit bestimmten ländern, abmachungrn vereinbaren, die ihnen sonderrechte gestatten, sodas die forderungen in abgeschwächrer form gelten.

  • So richtig verstehe ich das glaub ich nicht.

    Bedeutet das denn, es wäre zum Beispiel erlaubt, von der Mona Lisa ein Foto zu machen, meiner KI zu sagen: stell das mal nach und das dann teuer zu verkaufen ?

    Das wird ja definitiv abweichen. Das ist erlaubt ? Oder das nicht ?

    Hopps Hopps Hopps

  • So richtig verstehe ich das glaub ich nicht.

    Bedeutet das denn, es wäre zum Beispiel erlaubt, von der Mona Lisa ein Foto zu machen, meiner KI zu sagen: stell das mal nach und das dann teuer zu verkaufen ?

    Das wird ja definitiv abweichen. Das ist erlaubt ? Oder das nicht ?

    Hopps Hopps Hopps

    Da Leonardo schon eine ganze Weile tot ist, gibt es auf das Original kein Urheberrecht mehr. Jeder kann es nutzen und sein Ergebnis verkaufen. Kurioserweise hätten diese "künstlerischen Neuinterpretationen" dann ein aktuelles Urheberrecht zugunsten der jeweiligen Künstler. Also selbst knipsen und verarbeiten ist erlaubt, aber fremde Fotos verarbeiten nicht.

  • Da Leonardo schon eine ganze Weile tot ist, gibt es auf das Original kein Urheberrecht mehr. Jeder kann es nutzen und sein Ergebnis verkaufen. Kurioserweise hätten diese "künstlerischen Neuinterpretationen" dann ein aktuelles Urheberrecht zugunsten der jeweiligen Künstler. Also selbst knipsen und verarbeiten ist erlaubt, aber fremde Fotos verarbeiten nicht.

    Ah. Ok. Danke ! Garfield

    Wie sich das dann wohl mit Screenshots verhält, frage ich mich. Das sollte dann vom Logischen her dann doch mit selbst knipsen einher gegen. Vermute ich :/

    Hopps Hopps Hopps

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