Therapeuten können und dürfen nicht diagnostizieren.
Psychologische Psychotherapeuten (also abgeschlossenes Psychologiestudium plus abgeschlossene Psychotherapeuten-Ausbildung) dürfen Diagnosen aus dem psychiatrischen Bereich stellen (,in dem sie auch therapieren). Das gehört zu ihrem "täglich Brot" und dafür werden sie auch ausgebildet. Sie müssen sogar Diagnosen stellen, um mit den Krankenkassen auch abrechnen zu können. Allerdings gibt es nur wenige psychologische Psychotherapeuten, die sich auch mit Autismus auskennen und diesen diagnostizieren können - so wie es auch noch zu wenige Psychiater gibt, die mit ASS im Erwachsenenalter vertraut sind.
Richtig. Nur die Reihenfolge ist andersherum. Erst Anfragen und zum Termin die Überweisung mitbringen.
Da die Wartenzeiten zT 2 Jahre sind wäre es sinnfrei die Überweisung am Anfang zu holen. Die ist dann ohnehin verfallen.
Ja, die Überweisung muss später aktuell sein, gut, dass du drauf hinweist. Man kann aber, wenn man einmal ein Gespräch hatte und die Überweisung erhalten, auch später, wenn der Termin bevorsteht, einfach einen neuen Überweisungsschein mit dem aktuellen Quartal erhalten. Es ist ja nicht unbedingt so einfach, die beiden Termine im gleichen Quartal zu timen. Zumindest hätte man die Sicherheit, dass man den allgemeinen Termin beim Psychiater bereits erledigt hat. Bei sehr langer Wartezeit kann man aber den Termin sicherlich auch später machen. Ich würde mich wohl auf die Warteliste setzen lassen und dann auch direkt einen niedergelassenen Psychiater für die Überweisung suchen.